Für Kunden
KI offenlegen: was auf Ihre Website gehört.
Setzen Sie ein System von Invariance mit KI ein, bleiben Sie für die Daten verantwortlich. Ein Teil der Hinweise muss deshalb von Ihnen kommen: an Ihre Kunden, Patienten oder Mandanten und an Ihr Personal. Diese Seite zeigt, welche Hinweise das sind, und gibt Ihnen Texte, die Sie übernehmen können.
Stand: 5. November 2026
Auf einen Blick
| Wer | Was | Grundlage |
|---|---|---|
| Alle Kunden | ein Absatz zur KI in Ihrer Datenschutzerklärung | Art. 13 DSGVO |
| Kliniken und Praxen in Italien | Patientinnen und Patienten über den Einsatz von KI informieren | Art. 7 Abs. 3 Gesetz 132/2025 |
| Freie Berufe in Italien, etwa Steuerberatung und Anwaltschaft | Mandantinnen und Mandanten über die eingesetzten KI-Systeme informieren | Art. 13 Abs. 2 Gesetz 132/2025 |
| Wer Menschen direkt mit einer KI kommunizieren lässt | erkennbar machen, dass es eine KI ist | Art. 50 KI-Verordnung, seit 2. August 2026 |
| Alle Kunden | die KI-Kompetenz des Personals fördern | Art. 4 KI-Verordnung |
Alle Kunden
- Was
- ein Absatz zur KI in Ihrer Datenschutzerklärung
- Grundlage
- Art. 13 DSGVO
Kliniken und Praxen in Italien
- Was
- Patientinnen und Patienten über den Einsatz von KI informieren
- Grundlage
- Art. 7 Abs. 3 Gesetz 132/2025
Freie Berufe in Italien, etwa Steuerberatung und Anwaltschaft
- Was
- Mandantinnen und Mandanten über die eingesetzten KI-Systeme informieren
- Grundlage
- Art. 13 Abs. 2 Gesetz 132/2025
Wer Menschen direkt mit einer KI kommunizieren lässt
- Was
- erkennbar machen, dass es eine KI ist
- Grundlage
- Art. 50 KI-Verordnung, seit 2. August 2026
Alle Kunden
- Was
- die KI-Kompetenz des Personals fördern
- Grundlage
- Art. 4 KI-Verordnung
1. Ihre Datenschutzerklärung
Art. 13 DSGVO verlangt, dass Sie die betroffenen Personen über Zwecke, Empfänger und Übermittlungen in Drittländer informieren. Invariance und die KI-Anbieter sind Empfänger; es genügt, sie als Kategorie zu nennen. Setzen Sie in die Klammern Ihren Zweck ein. Den genauen Ort der Verarbeitung nennt das Datenblatt Ihres Produkts.
Einsatz von künstlicher Intelligenz. Für [Zweck, etwa die Suche in unseren Unterlagen] setzen wir eine Software ein, die Texte mit KI-Sprachmodellen verarbeitet. Die Software betreibt Invariance (Philipp Gurndin, Bozen, Italien) in unserem Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Die Sprachmodelle laufen bei Anbietern, mit denen Invariance Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen hat, in Rechenzentren in Europa. Diese Anbieter speichern die Inhalte nicht und verwenden sie nicht zum Training von KI-Modellen. Eine Übermittlung in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission findet nicht statt. Auf Anfrage nennen wir Ihnen die eingesetzten Anbieter.
Speichert ein Anbieter in Ihrem Produkt doch etwas, etwa Microsoft bei Diktaten bis zu 30 Tage in der EU zur Missbrauchsprüfung, ergänzen wir den Absatz in Ihrem Datenblatt.
2. Kliniken und Praxen
In Italien haben Patientinnen und Patienten ein Recht darauf, über den Einsatz von KI informiert zu werden (Art. 7 Abs. 3 Gesetz 132/2025). Die Entscheidung bleibt bei der Ärztin oder dem Arzt (Abs. 5), und die Systeme müssen verlässlich sein und regelmäßig geprüft werden (Abs. 6). Der Satz gehört in die Patienteninformation, etwa in die Datenschutzhinweise der Klinik.
Für [die Kodierung von Diagnosen] nutzen wir ein KI-gestütztes Werkzeug. Jedes Ergebnis prüft eine Ärztin oder ein Arzt; die Entscheidung bleibt ärztlich. Die Daten werden in Europa verarbeitet, beim KI-Anbieter nicht gespeichert und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
Dazu gehören eine Unterweisung des Personals, eine ärztliche Freigabe vor dem Routineeinsatz und eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Vorlagen und den technischen Teil der Folgenabschätzung liefern wir.
3. Steuerberatung, Anwaltschaft und andere freie Berufe
Wer in Italien eine geistige Leistung erbringt, setzt KI nur zur Unterstützung ein (Art. 13 Abs. 1 Gesetz 132/2025) und informiert die Mandantinnen und Mandanten über die eingesetzten KI-Systeme, klar, einfach und vollständig (Abs. 2). Vollständig heißt: Nennen Sie die Systeme. Der Satz passt in das Auftragsschreiben und auf Ihre Website.
Für [Recherche und das Ordnen von Unterlagen] nutzen wir KI-Systeme als Hilfsmittel: [Software von Invariance mit Sprachmodellen, etwa über Cortecs oder Mistral]. Die fachliche Arbeit und jede Entscheidung bleiben bei uns. Ihre Daten werden in Europa verarbeitet, beim KI-Anbieter nicht gespeichert und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
4. Wenn Menschen direkt mit KI sprechen
Seit 2. August 2026 müssen KI-Systeme, mit denen Menschen direkt kommunizieren, etwa ein Chat auf Ihrer Website, das erkennbar machen, spätestens beim ersten Kontakt (Art. 50 Abs. 1 und 5 KI-Verordnung). Diesen Hinweis bauen wir als Anbieter in die Software ein; lassen Sie ihn sichtbar. Veröffentlichen Sie mit KI erzeugte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, kennzeichnen Sie diese, außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung (Art. 50 Abs. 4).
Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Antworten können Fehler enthalten; verbindlich sind nur Auskünfte unserer Mitarbeitenden.
5. Ihr Personal
Wer KI-Systeme einsetzt, ergreift Maßnahmen, die die KI-Kompetenz der Menschen fördern, die damit arbeiten (Art. 4 KI-Verordnung, gefasst durch die Verordnung (EU) 2026/1744). Ein bestimmtes Niveau ist nicht vorgeschrieben; eine kurze Unterweisung mit Nachweis ist ein üblicher Weg, die Vorlage dafür liefern wir. In Italien müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten zudem über den Einsatz von KI informieren, in den Fällen und auf die Weise des Art. 1-bis D.Lgs. 152/1997 (Art. 11 Abs. 2 Gesetz 132/2025).
6. Was Sie von uns bekommen
- Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit der Liste der Unterauftragsverarbeiter
- Die technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Das Datenblatt Ihres Produkts mit Ort und Speicherung
- Die Übersicht zur Zero Data Retention unserer KI-Anbieter
- Vorlagen für Information, Anweisung, Unterweisung und Freigabe
- Den technischen Teil der Datenschutz-Folgenabschätzung, wo eine nötig ist
Was wir für unsere eigene Rolle tun, steht auf der Compliance-Seite.
Hinweis
Keine Rechtsberatung. Die Texte sind Vorschläge für den Regelfall in Italien. Als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO entscheiden Sie, wie Sie informieren; bei Besonderheiten fragen Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten. In Deutschland und Österreich gelten teils andere Vorschriften, etwa § 203 StGB; sprechen Sie uns an.
Philipp Gurndin gurndin@invariance.co +39 350 0404 001 PEC gurndin@pec.it