Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Invariance, Einzelunternehmen von Philipp Gurndin, Via Max Valier 20 int. 012, 39100 Bozen (BZ), Italien, und seinen Kundinnen und Kunden. Die Abschnitte über Leistungen an Unternehmer gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der Abschnitt Verbraucher; er geht allen entgegenstehenden Bestimmungen dieser Bedingungen vor. Kontakt: contact@invariance.co, +39 350 0404 001, invariance.co Fassung vom 11. August 2026.
Geltungsbereich und Vertragspartner
Invariance ist ein Einzelunternehmen nach italienischem Recht. Inhaber ist Philipp Gurndin, Unternehmenssitz Via Max Valier 20 int. 012, 39100 Bozen (BZ), Italien. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Invariance in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Invariance erbringt zwei Arten von Leistungen. Entwicklungsleistungen umfassen individuelle Softwareentwicklung, Automatisierung, interne Systeme, Integration, Wartung und laufenden Betrieb. Sie werden ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht. Produkte sind eigene Softwareprodukte von Invariance, die über invariance.co erworben werden können, etwa die Diktieranwendung typeout. Produkte können auch von Verbrauchern erworben werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Bedingungen abweichen oder sie ergänzen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Invariance hat ihnen schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Invariance die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Ist der Kunde Verbraucher, gehen die Bestimmungen des Abschnitts Verbraucher allen übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen vor.
Angebot und Vertragsabschluss
Leistungsbeschreibungen, Preisangaben und Darstellungen auf invariance.co sind kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Angebot zu stellen. Der Vertrag kommt zustande, wenn Invariance eine Bestellung in Textform bestätigt, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von Invariance innerhalb der darin genannten Bindungsfrist annimmt, oder wenn Invariance mit der Leistungserbringung beginnt. Angebote von Invariance sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr für ihre Richtigkeit erstellt, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Aufwandsschätzungen sind Prognosen und unverbindlich. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Textformerfordernis. Termine sind Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verspätete Mitwirkung, verspätete Entscheidungen sowie höhere Gewalt verlängern vereinbarte Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energie- und Netzausfälle, Ausfälle von Vorlieferanten, Epidemien und bewaffnete Konflikte.
Leistungsumfang
Invariance schuldet die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Nicht beschriebene Leistungen sind nicht geschuldet. Invariance wählt die technischen Mittel, die Architektur und die eingesetzten Werkzeuge nach eigenem Ermessen und darf qualifizierte Subunternehmer heranziehen. Vertragspartner des Kunden bleibt allein Invariance. Nach Vertragsabschluss gewünschte Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen verrechnet und verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Invariance ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche anzunehmen. Software ist nie vollständig fehlerfrei. Invariance sichert weder einen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zu, sofern ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Umfasst der Vertrag laufenden Betrieb, Support oder Verfügbarkeit, gelten ausschließlich die im Angebot vereinbarten Service Levels. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind weder eine bestimmte Verfügbarkeit noch bestimmte Reaktionszeiten geschuldet.
Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge, Testumgebungen, Ansprechpersonen und Entscheidungen rechtzeitig und unentgeltlich bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Person. Der Kunde hat jede Lieferung vor dem Produktiveinsatz in einer geeigneten Testumgebung zu prüfen. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm beigestellten Inhalte, Daten, Kennzeichen und Weisungen rechtmäßig und frei von Rechten Dritter sind, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Der Kunde hält Invariance hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die Dritte aufgrund solcher Inhalte, Daten oder Weisungen erheben, vollständig schad- und klaglos, einschließlich der Kosten einer angemessenen rechtsfreundlichen Vertretung. Für die regelmäßige, vollständige und wiederherstellbare Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Invariance haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn im Zeitpunkt des Verlusts keine aktuelle Datensicherung vorhanden war. Unterlässt der Kunde die Mitwirkung, kann Invariance eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Der Entgeltanspruch nach dem Abschnitt Vertragsdauer, Beendigung und Entfall der Leistung bleibt unberührt.
Prüf- und Rügepflicht, Abnahme
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde hat jede Lieferung und jede Teillieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Rüge hat den Mangel genau und nachvollziehbar zu beschreiben. Nicht offen zutage tretende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, erfolgt sie verspätet oder ist sie nicht ausreichend konkretisiert, gilt die Lieferung hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. In diesem Fall sind sämtliche darauf gestützten Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatzansprüche wegen des Mangels und Ansprüche aus Irrtum über die Mangelfreiheit. Lieferergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung schriftlich und unter Angabe konkreter Mängel widerspricht, oder sobald der Kunde sie produktiv oder im Echtbetrieb nutzt, je nachdem, was zuerst eintritt. Unwesentliche Mängel, die den vereinbarten Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen weder zur Verweigerung der Abnahme noch zur Zurückbehaltung des Entgelts.
Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern sind im Abschnitt Verbraucher geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, bei vereinbarter oder fingierter Abnahme ab Abnahme. Mängel werden nach Wahl von Invariance innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder durch Austausch behoben. Preisminderung oder Wandlung kann der Kunde erst dann geltend machen, wenn zwei Verbesserungsversuche hinsichtlich desselben Mangels fehlgeschlagen sind. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das gemeldete Verhalten nicht reproduzierbar ist oder auf einem Betrieb außerhalb der vereinbarten Systemvoraussetzungen, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf Fremdsoftware, auf fehlerhaften vom Kunden beigestellten Daten oder Inhalten oder auf Ausfällen der Infrastruktur des Kunden oder von Netzen und Diensten Dritter beruht. Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen. Die Anfechtung und die Anpassung des Vertrages wegen Irrtums werden ausgeschlossen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Invariance.
Haftung
Invariance haftet unbeschränkt für Personenschäden, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftung wird durch die nachstehenden Bestimmungen weder ausgeschlossen noch beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen wird die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, Datenverlust und die Kosten der Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung sowie für Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Die Gesamthaftung von Invariance für alle Schadensfälle aus einem Auftrag ist mit jenem Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde für die betroffene Leistung in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlt hat. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen. Für Leistungen Dritter, insbesondere von Cloud-, Hosting-, Netz-, Modell- und Zahlungsdienstleistern, die auf Weisung oder mit Zustimmung des Kunden eingesetzt werden, haftet Invariance nicht. Ebenso wenig haftet Invariance für Inhalte, die von Nutzern des Kunden übermittelt, gespeichert oder erzeugt werden. Für die Datensicherung ist der Kunde nach dem Abschnitt Mitwirkung und Verantwortung des Kunden verantwortlich. Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn keine aktuelle Sicherung vorhanden war.
Entgelt, Zahlung und Verzug
Gegenüber Unternehmern vereinbarte Entgelte verstehen sich netto, ohne Umsatzsteuer und ohne sonstige Abgaben. Die Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, in gesetzlicher Höhe hinzugerechnet. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Invariance ist berechtigt, nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen abzurechnen und vor Leistungsbeginn eine Anzahlung zu verlangen. Zeitaufwand wird in den im Angebot genannten Einheiten verrechnet. Reisezeiten, Reisekosten und einvernehmlich veranlasste Fremdkosten werden gesondert ersetzt. Bei Zahlungsverzug verrechnet Invariance die gesetzlichen Verzugszinsen für Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Der Kunde trägt alle Kosten für Mahnungen, Inkasso und rechtsfreundliche Vertretung, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessen sind. Nach vorheriger Ankündigung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Invariance berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, Zugänge zu sperren und Lieferergebnisse zurückzubehalten, bis alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht während der Einstellung fort. Der Kunde kann gegen Forderungen von Invariance nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen gilt ein Aufrechnungsverbot. Ein Zurückbehalten des Entgelts wegen Mängeln, die den vereinbarten Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, ist unzulässig. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich, kann Invariance die weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.
Nutzungsrechte und Rechtevorbehalt
Sämtliche Nutzungsrechte an den für den Kunden erstellten Lieferergebnissen gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller aus dem Auftrag geschuldeten Entgelte auf den Kunden über (Eigentumsvorbehalt an den Rechten). Bis dahin steht dem Kunden kein Nutzungsrecht zu. Für eine dennoch erfolgte Nutzung behält sich Invariance alle Ansprüche vor. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes, räumlich unbeschränktes Recht, die eigens für ihn erstellten Lieferergebnisse für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, einschließlich des Rechts, sie durch Dritte ändern und weiterentwickeln zu lassen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht oder eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Herausgabe von Quellcode bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. An Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks, Komponenten, Vorlagen, Methoden und Know-how, die bereits vor dem Auftrag bestanden haben oder allgemein verwendbar sind, behält Invariance sämtliche Rechte. Sind solche Bestandteile in einem Lieferergebnis enthalten, erhält der Kunde daran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Rahmen dieses Lieferergebnisses. Invariance bleibt berechtigt, das im Rahmen eines Auftrags erworbene allgemeine Wissen, Ideen, Techniken und Erfahrungen auch für andere Kunden zu verwenden. Bestandteile Dritter, einschließlich Open-Source-Bestandteilen, unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzbedingungen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich und trägt allfällige Lizenz-, Abonnement- und Nutzungsentgelte Dritter. Eigene Produkte von Invariance, darunter typeout, werden lizenziert und nicht verkauft. Die Lizenz ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf den beim Kauf beschriebenen Nutzungsumfang beschränkt. Zurückentwicklung, die Umgehung von Lizenzkontrollen und die Weiterverbreitung sind unzulässig, soweit nicht zwingendes Recht anderes vorsieht.
Vertragsdauer, Beendigung und Entfall der Leistung
Laufende Leistungen wie Retainer, Wartung und Betrieb werden monatlich vereinbart. Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung kann jede Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Invariance ist berechtigt, die Preise laufender Leistungen einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten anzupassen, orientiert an der Entwicklung des von ISTAT veröffentlichten Verbraucherpreisindex oder an nachweisbaren Steigerungen der eigenen Kosten. Das Recht beider Parteien zur Auflösung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfrist mit der Zahlung in Verzug bleibt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Vermögens abgewiesen wird. Unterbleibt die Ausführung einer vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, insbesondere durch Absage, Entzug der Mitwirkung oder das Ausbleiben erforderlicher Informationen, Zugänge oder Entscheidungen, behält Invariance den Anspruch auf das volle vereinbarte Entgelt. Invariance muss sich nur anrechnen lassen, was sie sich infolge des Unterbleibens an Aufwand erspart oder durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Für einen festen Zeitraum reservierte Kapazität, die der Kunde später als 14 Tage vor Beginn dieses Zeitraums absagt, wird zur Gänze verrechnet, sofern sie nicht anderweitig ausgelastet werden kann. Mit Beendigung erhält der Kunde die bezahlten Lieferergebnisse. Darüber hinausgehende Übergabe-, Migrations- und Exportleistungen werden gesondert vergütet.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Referenzen
Beide Parteien halten alle als vertraulich bezeichneten oder offenkundig vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim, verwenden sie nur für Zwecke des Vertrages und verpflichten ihre Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus, bei Geschäftsgeheimnissen zeitlich unbegrenzt. Verarbeitet Invariance personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. In Datenschutzfragen geht dieser Vertrag den vorliegenden Bedingungen vor. Invariance ist berechtigt, Kontakt- und Vertragsdaten des Kunden zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu speichern. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf invariance.co. Eine Nennung des Kunden als Referenz oder eine öffentliche Beschreibung des Projekts erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
Verbraucher
Dieser Abschnitt gilt, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Codice del Consumo (D.Lgs. 206/2005) ist, das Geschäft also nicht zum Betrieb seines eigenen Unternehmens gehört. Zwingendes Verbraucherrecht, insbesondere der Codice del Consumo (D.Lgs. 206/2005) samt seinen Bestimmungen über Fernabsatzverträge (Artt. 45-67) und das D.Lgs. 170/2021 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, geht jeder Bestimmung dieser Bedingungen vor, die für den Verbraucher ungünstiger wäre. Insoweit gilt die betreffende Bestimmung nicht. Gegenüber Verbrauchern gelten folgende Bestimmungen dieser Bedingungen nicht: die verkürzte Gewährleistungsfrist und die Änderungen der Gewährleistung im Abschnitt Gewährleistung gegenüber Unternehmern; die Prüf- und Rügepflicht samt dem daran geknüpften Anspruchsverlust; die Abnahmefiktion nach 14 Tagen; der Ausschluss der Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte; der Ausschluss der Irrtumsanfechtung und der Vertragsanpassung wegen Irrtums; das Aufrechnungsverbot; die verkürzte Frist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen; sowie das Preisanpassungsrecht im Abschnitt Vertragsdauer, Beendigung und Entfall der Leistung. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden wird in keinem Fall ausgeschlossen oder beschränkt. Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise sind Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist mit dem Kauf über die angebotenen Zahlungsarten fällig. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Für digitale Inhalte und digitale Leistungen gilt das D.Lgs. 170/2021, einschließlich der Pflicht von Invariance, während des gesetzlichen Zeitraums die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen bereitzustellen. Rücktrittsrecht: Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten mit Vertragsabschluss, bei körperlichen Waren mit deren Erhalt. Für die Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an contact@invariance.co. Erlöschen des Rücktrittsrechts bei digitalen Inhalten: Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Rücktrittsrecht, wenn mit der Ausführung begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Invariance vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung beginnt, der Verbraucher zur Kenntnis genommen hat, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, und Invariance dies auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt hat (Codice del Consumo, D.Lgs. 206/2005, Artt. 45-67). Invariance holt diese ausdrückliche Zustimmung und diese Kenntnisnahme im Zeitpunkt des Kaufs ein und bestätigt sie per E-Mail. Erfolgt der Kauf auf diesem Weg, sind nach Beginn des Downloads oder der Aktivierung ein Rücktritt und eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt. Beschwerden und Streitbeilegung: Beschwerden können jederzeit an contact@invariance.co gerichtet werden. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung unter ec.europa.eu/consumers/odr wurde im Jahr 2025 eingestellt. Invariance ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in Italien ist das Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers zuständig. Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bleibt der Schutz der zwingenden Bestimmungen ihres Wohnsitzrechts erhalten.
Schlussbestimmungen
Es gilt italienisches materielles Recht (Codice Civile) unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verträge mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Bozen vereinbart (Foro di Bolzano). Erfüllungsort ist Bozen. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Invariance kann diese Bedingungen für künftige Verträge ändern; für den einzelnen Vertrag gilt die bei Vertragsabschluss geltende Fassung. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Invariance an Dritte übertragen. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Die englische und die italienische Fassung dienen der Lesbarkeit. Stand: 11. August 2026.