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Rückerstattungsrichtlinie

Invariance, Einzelunternehmen von Philipp Gurndin, Via Max Valier 20 int. 012, 39100 Bozen (BZ), Italien. contact@invariance.co, +39 350 0404 001, invariance.co Diese Richtlinie regelt, wann eine an Invariance geleistete Zahlung rückerstattet wird und wann nicht. Sie gilt für alle Leistungen und Produkte von Invariance. Die Bestimmungen für Unternehmer und jene für Verbraucher sind getrennte Regelungskreise. Auf einen Vertrag ist stets nur einer davon anwendbar. Zwingende gesetzliche Rechte, die vertraglich nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt.

Anwendungsbereich

Unternehmer ist, wer den Vertrag im Rahmen seines Unternehmens oder seiner beruflichen Tätigkeit schließt. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag außerhalb einer solchen Tätigkeit schließt (Codice del Consumo, D.Lgs. 206/2005). Individuelle Softwareentwicklung, Automatisierung, interne Systeme, Integration, Wartung und laufender Betrieb werden ausschließlich an Unternehmer erbracht. Standardprodukte, etwa die Diktier-Desktopanwendung typeout, werden als Download oder Lizenz bereitgestellt und stehen auch Verbrauchern offen. Die mit Unternehmer bezeichneten Abschnitte gelten nur für Unternehmer, die mit Verbraucher bezeichneten Abschnitte nur für Verbraucher. Die allgemeinen Bestimmungen sowie jene zum Verfahren, zu Zahlungsstreitigkeiten und zum anwendbaren Recht gelten für beide.

Grundsatz: erbrachte Leistung wird nicht rückerstattet

Invariance erbringt auftragsbezogene Werk- und Dienstleistungen und liefert digitale Produkte unmittelbar aus. Bereits erbrachte Arbeit kann nicht zurückgegeben werden. Sie ist daher nicht rückerstattbar. Es gibt keine Kulanzrückerstattung, keine Probezeit, keine Zufriedenheitsgarantie und keine Rückerstattung bei Meinungsänderung. Insbesondere begründen folgende Umstände keinen Anspruch auf Rückerstattung: eine Änderung der Pläne oder Prioritäten des Kunden, eine interne Umstrukturierung, der Wegfall der Finanzierung, ein Personalwechsel, die unterlassene Mitwirkung des Kunden oder die unterbliebene Beistellung vereinbarter Unterlagen, Informationen oder Zugänge, sowie der Entschluss des Kunden nach Lieferung, das Ergebnis nicht mehr verwenden zu wollen. Rückerstattungen erfolgen in den nachstehend geregelten Fällen und in den zwingend gesetzlich vorgesehenen Fällen, sonst nicht.

Unternehmer: Stornierung vor Arbeitsbeginn

Der Kunde kann einen bestätigten Auftrag vor Beginn der Arbeiten schriftlich stornieren. In diesem Fall wird eine bereits geleistete Anzahlung rückerstattet, abzüglich bereits verbindlich eingegangener Fremdkosten und abzüglich bereits erbrachter und verrechneter Vorarbeiten. Als Arbeitsbeginn gilt der frühere der beiden Zeitpunkte: der vereinbarte Starttermin oder der Tag, an dem die erste Tätigkeit zum Auftrag erbracht wird. Invariance nennt diesen Tag auf Anfrage vor der Stornierung.

Unternehmer: Abbruch eines laufenden Projekts

Der Kunde kann ein laufendes Projekt jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden. Die bis zum Wirksamwerden der Erklärung erbrachte Leistung wird verrechnet, ebenso alle bereits verbindlich eingegangenen Fremdkosten. Ein über den Wert der erbrachten Leistung hinaus bereits bezahlter Betrag wird rückerstattet. Invariance weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gesetz mehr gewährt. Unterbleibt die Ausführung aus Umständen, die auf Seiten des Kunden liegen, so behält Invariance nach italienischem Recht den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt, abzüglich dessen, was infolge des Unterbleibens erspart wurde oder durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Kapazität erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt wurde. Dieser Anspruch bleibt vorbehalten und kann geltend gemacht werden, insbesondere wenn Kapazität für einen fixen Zeitraum reserviert war und kurzfristig nicht anderweitig belegt werden kann. Die in den ersten beiden Absätzen beschriebene Abrechnung ist jene, die Invariance in der Praxis anwendet, weil sie das mildere Ergebnis darstellt.

Unternehmer: Anzahlungen und Fremdkosten

Eine Anzahlung sichert einen Umsetzungszeitraum. Ist die Kapazität einmal reserviert oder die Arbeit eingeplant, ist die Anzahlung nicht rückerstattbar, weil der reservierte Zeitraum kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Die Anzahlung ist Entgelt für diese reservierte Kapazität und wird auf das vereinbarte Honorar angerechnet. Sie ist keine Vertragsstrafe. Für den Kunden verbindlich eingegangene Fremdkosten, insbesondere Lizenzen, Abonnements, Domains, Zertifikate, Infrastruktur und API-Guthaben, werden von Invariance nicht rückerstattet. Erstattet der Dritte solche Kosten tatsächlich an Invariance, wird der tatsächlich erhaltene Betrag an den Kunden weitergegeben.

Unternehmer: Retainer, Support und Hosting

Retainer, Supportvereinbarungen, Wartung und Hosting werden monatlich im Voraus verrechnet. Sie können unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden. Für einen bereits begonnenen Monat erfolgt keine anteilige Rückerstattung. In einem Zeitraum enthaltene, jedoch nicht abgerufene Kapazität oder Stunden werden nicht rückerstattet und werden nicht in den Folgezeitraum übertragen. Vergütet wird die Verfügbarkeit, nicht der Verbrauch.

Unternehmer: Gewährleistung und mangelhafte Lieferung

Für Mängel, die bei Übergabe vorliegen, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Kunde hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich, schriftlich und reproduzierbar beschrieben zu rügen. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten als genehmigt; auf sie kann in der Folge kein Rückerstattungsbegehren gestützt werden. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen an Unternehmer wird einvernehmlich auf zwölf Monate ab Übergabe verkürzt. Primärer Behelf ist die Verbesserung. Invariance ist berechtigt, einen gerügten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben. Erst wenn die Verbesserung zweimal fehlgeschlagen ist, verweigert wird oder unmöglich oder unverhältnismäßig ist, kann der Kunde Preisminderung verlangen. Wandlung des betroffenen Vertragsteils samt Rückerstattung des darauf entfallenden Entgelts kommt nur bei einem wesentlichen Mangel in Betracht, der den vereinbarten Gebrauch erheblich beeinträchtigt. Mängel, die den Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des Entgelts. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Invariance ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht gerichtlich festgestellt oder unbestritten ist. Keine Mängel sind: Abweichungen von Anforderungen, die nie schriftlich vereinbart wurden, Fehler aufgrund von Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Fehler in Komponenten oder Diensten Dritter sowie Fehler durch Betrieb außerhalb der vereinbarten Umgebung.

Verbraucher: Rücktrittsrecht bei digitalen Produkten

Produkte wie typeout sind digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Invariance holt beim Kauf die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers ein, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, sowie dessen Kenntnisnahme, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert, und bestätigt dies auf einem dauerhaften Datenträger. Liegt diese Zustimmung vor und wurde mit Download oder Aktivierung begonnen, erlischt das Rücktrittsrecht nach den Bestimmungen des Codice del Consumo über Fernabsatzverträge (Artt. 45-67 D.Lgs. 206/2005). Ab diesem Zeitpunkt bestehen weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Rückerstattung. Wurde diese Zustimmung nicht erteilt oder wurde mit der Lieferung noch nicht begonnen, bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen bestehen. Der Rücktritt ist an contact@invariance.co zu erklären; erhaltene Zahlungen werden rückerstattet. Wurde das Produkt auf Grundlage der oben beschriebenen Zustimmung geliefert, wird der Kaufpreis nicht rückerstattet, unabhängig davon, in welchem Umfang das Produkt danach genutzt wird.

Verbraucher: gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung für digitale Inhalte und digitale Leistungen gilt und wird weder ausgeschlossen noch verkürzt. Sie beträgt zwei Jahre ab Bereitstellung; bei fortlaufender Bereitstellung digitaler Inhalte gilt sie für die Dauer der Bereitstellung. Weicht das Produkt vom Geschuldeten ab, hat der Verbraucher zunächst Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands durch Verbesserung oder Austausch, innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten. Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch trifft Invariance. Preisminderung oder Vertragsauflösung samt Rückerstattung des darauf entfallenden Betrags kann verlangt werden, wenn die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands fehlschlägt, verweigert wird, unmöglich oder unverhältnismäßig ist, oder wenn der Mangel so schwer wiegt, dass die sofortige Minderung oder Auflösung gerechtfertigt ist. Ein geringfügiger Mangel, der den Gebrauch des Produkts nicht beeinträchtigt, berechtigt nicht zur Vertragsauflösung.

Verbraucher: Systemvoraussetzungen und Abonnements

Die Systemvoraussetzungen jedes Produkts werden vor dem Kauf veröffentlicht. Verbraucher werden ersucht, diese vor dem Kauf zu prüfen und eine allenfalls angebotene Testversion zu nutzen. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn das Produkt auf Hardware oder auf einer Betriebssystemversion nicht läuft, die den veröffentlichten Voraussetzungen nicht entspricht, wenn ein erforderlicher Dienst eines Dritten beim Kunden nicht verfügbar ist oder wenn die Netzwerk- oder Sicherheitskonfiguration des Kunden den Betrieb verhindert. Darin liegt kein Mangel des Produkts. Abonnements können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden und bleiben bis dahin nutzbar. Das Entgelt für die laufende Periode wird nicht rückerstattet; für Zeiträume, in denen das Produkt nicht genutzt wurde, erfolgt keine Rückerstattung.

Ablauf einer Rückerstattungsanfrage

Eine Rückerstattung ist schriftlich an contact@invariance.co zu richten. Anzugeben sind die Rechnungsnummer, das Zahlungsdatum und ein konkreter Grund, bei einem Mangel dessen reproduzierbare Beschreibung. Invariance antwortet innerhalb von vierzehn Tagen ab Einlangen schriftlich. Eine bewilligte Rückerstattung erfolgt binnen vierzehn Tagen ab Bewilligung per Überweisung auf jenes Konto, von dem die Zahlung geleistet wurde. Rückerstattungen in bar oder auf Konten Dritter erfolgen nicht. Rückerstattungen erfolgen abzüglich bereits verbindlich eingegangener Fremdkosten und, soweit zulässig, abzüglich nicht rückerstattbarer Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters. Erstattet der Zahlungsdienstleister seine Gebühr, wird dieser Betrag weitergegeben. Dieser Abschnitt begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung. Er beschreibt das Verfahren für jene Fälle, in denen diese Richtlinie oder zwingendes Recht einen solchen vorsieht.

Zahlungsstreitigkeiten und Rückbuchungen

Der Kunde hat sich vor Einleitung einer Rückbuchung, einer Zahlungsumkehr oder eines Streitfalls beim Zahlungsdienstleister oder Kartenherausgeber zunächst unter contact@invariance.co an Invariance zu wenden, damit die Angelegenheit geprüft werden kann. Die meisten Fälle lassen sich so rascher klären. Eine unberechtigt eingeleitete Rückbuchung stellt eine Vertragsverletzung dar. Invariance behält sich vor, den strittigen Betrag einzufordern und die dadurch verursachten Kosten geltend zu machen, einschließlich der Gebühren des Zahlungsdienstleisters und der Kosten der Betreibung. Für die Dauer einer anhängigen Rückbuchung oder Zahlungsstreitigkeit kann Invariance das Konto, die Lizenz und die betroffenen Leistungen bis zur Klärung aussetzen. Nach Begleichung der Zahlung wird der Zugang wiederhergestellt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

Es gilt italienisches Recht (Codice Civile) unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verträge mit Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Bozen, Italien, zuständig (Foro di Bolzano). Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts sowie die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt. Die Rechtswahl entzieht dem Verbraucher diesen Schutz nicht. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung unter ec.europa.eu/consumers/odr wurde im Jahr 2025 eingestellt. Beschwerden können jederzeit an contact@invariance.co gerichtet werden. Invariance ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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